Neun Jurastudierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg traten auch dieses Jahr wieder im Soldan Moot an und konnten unter insgesamt 32 Teams von 20 juristischen Fakultäten den 8. Platz belegen. Die mündlichen Verhandlungen fanden vom 06.10.-08.10. in Hannover statt.
Der diesjährige Fall war an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11.04.2013 (Az.: I-3 U 31/12, 3 U 31/12) angelehnt und drehte sich im Kern um das Mängelgewährleistungsrecht beim Kauf eines Oldtimers. Der Fall bot jedoch auch eine spannende berufsrechtliche Einkleidung. So mussten sich die Teilnehmer mit der Frage beschäftigen, ob das Vertretungsverbot des Syndikusrechtsanwalts aus § 46c Abs. 2 Nr. 1 BRAO die Postulationsfähigkeit nach § 78 ZPO entfallen lässt.
Den Sieg konnte dieses Jahr erneut die Universität Hamburg davontragen.